§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze
§3 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus
– ordentlichen Mitgliedern
– außerordentlichen Mitgliedern (juristische Personen und nicht rechtsfähige Vereine)
§4 Erwerb der Mitgliedschaft
§5 Beendigung der Mitgliedschaft
§6 Beiträge und Dienstleistungen
&7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§8 Organe
Die Organe des Vereins sind:
– die Mitgliederversammlung
– der Vorstand
– der Vereinsrat
§9 Haftung der Organmitglieder und Vertreter
Die Haftung der Mitglieder der Organe, der besonderen Vertreter oder der mit der Vertretung beauftragten Vereinsmitglieder wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Werden diese Personen von Dritten zur Haftung herangezogen, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so haben diese gegen den Verein einen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen zur Abwehr der Ansprüche sowie auf Freistellung von Ansprüchen Dritter.
§10 Mitgliederversammlung
$11 Vereinsrat
§12 Der Vorstand
§13 Ordnungen
Zur Durchführung dieser Satzung kann sich der Verein eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung, eine Beitragsordnung sowie eine Ehrenordnung geben. Mit Ausnahme der Geschäftsordnung, die vom Vorstand zu beschließen ist, ist die Mitgliederversammlung für den Erlass der Ordnungen zuständig.
§14 Abteilungen
§15 Vereinsjugend
Für die Bearbeitung der Jugendangelegenheiten ist die Vereinsjugend zuständig. Die Vereinsjugend wird gemäß einer von der Jugendvollversammlung beschlossenen Jugendordnung tätig, welcher der Zustimmung des Vorstandes bedarf. Die Jugendvollversammlung wählt den/die Jugendwart/in.
§16 Strafbestimmungen
Der Vorstand kann folgende Ordnungsmaßnahmen gegen die Mitglieder des Vereines verhängen, wenn sie gegen die Satzung oder die Ordnungen des Vereins verstoßen oder wenn sie das Ansehen, die Ehre oder das Vermögen des Vereins schädigen:
§17 KassenprüferIn
§18 Auflösung des Vereins
§19 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 15.April 2016 beschlossen und ersetzt die bisherige Satzung vom 27.März 2009. Sie tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
Lauchheim, 15.April 2016
Satzung als Download
Die Mitgliederversammlung des Sportvereins Lauchheim 1946 e.V.
(nachfolgend kurz: „Verein“) hat am 12.04.2024 auf Grundlage des
§ 6 seiner Vereinssatzung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
2. Die Beitragsordnung kann gem. § 6 der Satzung nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden.
Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern die Mitgliederversammlung nicht anderes beschließt.
§ 2 Beitragsverpflichtung
1. Die Mitglieder des Vereins sind nach § 6 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten.
2. Dieser Jahresbeitrag beträgt:
a. Aktivenbeitrag (Erwachsene ab 18 Jahre) 80,00 €
b. Kinder, Jugendliche (bis 18 Jahre) 50,00 €
c. Elternteil mit Kind(ern) 100,00 €
d. Familie (2 Erwachsene und Kind(er)) 130,00 €
e. Schüler, Studenten, Auszubildende* (bis 26 Jahre) 50,00 €
f. Schwerbehinderte, Rentner* 50,00 €
g. Fördermitglied (Passiv) 50,00 €
3. Aufnahmegebühr einmalig 5,00 €
* Ein Nachweis mittels Schulbescheinigung, Studentennachweis, Lehrvertrag, Schwerbehindertenausweis, Rentnerausweis etc. muss erbracht werden!
4. Ehrenmitglieder und Ehrenvorstände sind von der Beitragspflicht befreit. Der Vorstand kann in Einzelfällen bei Vorliegen wirtschaftlicher Notlagen von Mitgliedern den Beitrag ermäßigen, stunden oder erlassen.
5. Der Beitrag wird grundsätzlich im Rahmen eines SEPA-Verfahrens geleistet. Die Mitglieder sollen ein SEPA Lastschriftmandat erteilen. Die Mitgliedsbeiträge werden im April des jeweiligen Geschäftsjahres eingezogen.
6. Der Beitrag wird ab dem Folgemonat des Eintritts anteilmäßig für das laufende Jahr eingezogen. Eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt nicht.
7. Kündigt ein Mitglied, so verbleibt es bei dem vollen Jahresbeitrag im Jahr der Kündigung.
8. Wird in Ausnahmen der Beitrag durch Überweisung geleistet, erhöht sich der jeweilige Beitrag um 7,50 €.
Wird die Überweisung nicht fristgerecht geleistet, erfolgt eine Mahnung. Diese ist mit Mahnkosten i. H. v. 5,00 EUR verbunden. Erfolgt auf diese Mahnung keine Zahlung, wird eine letzte Mahnung ausgesprochen, welche mit Mahnkosten i.H.v. 10,00 EUR verbunden ist. Erfolgt auch auf diese Mahnung keine Zahlung, kann das Mitglied gem. § 5 der Satzung von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.
9. Eine Barzahlung der Beiträge ist nicht möglich
10. Stichtag für die Altersgrenzen und für einzureichende Nachweise ist der 1. Januar des jeweiligen Beitragsjahres
§ 3 Beitragskonto
Bei Überweisungen sind die Beiträge sind auf folgendes Vereinskonto zu entrichten:
IBAN: DE57 6149 0150 0100 1220 00
Beitragsordnung als Download